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Corona Hygienekonzept

Kontaktlose Wildkräuterführung

 

Einhaltung des Mindestabstand von 1,5m. Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (z.B. gleichen Hausstands), haben die Abstandsregel nicht zu befolgen

 

Falls der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann besteht Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Kinder bis zum sechsten Geburtstag.

 

Kein Wildkräutersalat am Ende der Wildkräuterführung, stattdessen gibt es am Ende der Wildkräuterführung explizit Zeit Wildkräuter zur Mitnahme nach Hause zu sammeln

 

Max. 20 Teilnehmer

​Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Wild & Essbar Wildkräuterführungen sind Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten sowie Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen, respiratorischen Symptomen jeder Schwere oder Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn. Sollte ein Teilnehmer während der Wildkräuterführung Symptome entwickeln, sollte diese Person die Wildkräuterführung unverzüglich verlassen.

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